Wer kann bei der Ausschreibung mitmachen?

Mitmachen können sowohl diejenigen, die bereits deutsch-französisch aktiv sind – aber auch alle, die ihr „historisches Reisefieber“ zum Anlass nehmen wollen, grenzüberschreitendes Engagement einmal auszuprobieren und die Fühler nach Frankreich auszustrecken:

  • gemeinnützige Vereine, (Städte-)Partnerschaftsvereine
  • Gebietskörperschaften
  • wissenschaftliche Institute
  • Bildungs- und Ausbildungszentren
  • gGmbHs, gUGs
  • Stiftungen
  • Bürgerinitiativen und informelle Gruppen (ab drei Personen)

Mit welchen Projekten kann man zur Ausschreibung beitragen?

Mit Aktionen und Projekten, die – vor Ort oder online –

  • den Austausch mit dem Nachbarland ermöglichen,
  • verschiedene Aspekte des Themas „Geschichte und Erinnerungskultur“ behandeln,
  • den deutsch-französischen Aspekt im gemeinsamen Engagement unterstreichen.

Mögliche Format- und Themenbeispiele – z. B.:

  • Fotoausstellung: Die 68er in Deutschland und Frankreich
  • Diskussionsrunde: Stolpersteine, pourquoi pas en France ?
  • Online-Workshop: Geschichte vor meiner Haustür
  • Konferenz: Geschichtsleugnung, eine Gefahr für die Demokratie
  • Austausch/Begegnung zwischen/mit Zeitzeugen
  • Museumsbesuch zum Thema Raubkunst
  • Podcast: Vergessene Held*innen der Geschichte in Deutschland und Frankreich
  • Fahrradtour durch das Elsass mit geschichtlichen Stationen

Wichtig ist bei allen Themen, nicht nur den Blick in die Vergangenheit zu werfen, sondern auch Bezug zu heutigen Herausforderungen oder Learnings für die Zukunft daraus abzuleiten.

 

Partizipative, kooperative und prozessorientierte Projektgestaltung: Der Bürgerfonds ermutigt Projektträger*innen, einen Fokus auf Partizipation und Kooperation zu legen: Versuchen Sie, eine möglichst breite Öffentlichkeit in alle Projektetappen ein-zubeziehen – von der Konzeption über die Organisation bis hin zur Umsetzung. Bereichernd ist auch die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen vor Ort oder im Partnerland: So können Sie Kräfte bündeln, neue Kompetenzen ins Boot holen, mit dem Projekt neue Vorgehensweisen oder Aspekte umsetzen und letztlich mehr Wirkung erzielen.

Beispiel: Statt vereinsintern eine Fotoausstellung zu organisieren, die dann für ein Publikum zugänglich ist, können Sie etwa vorab ein Bürgerkuratorium einberufen oder einen Fotowettbewerb ausrufen, der vorab oder parallel zur Ausstellung stattfindet. Das klingt nach zu viel Arbeit? Teilen Sie sich die Aufgaben mit einer Partnerorganisation vor Ort oder im anderen Land, die die nötige Expertise und das Netzwerk mitbringt.

 

Weitere Vorgaben: Die Projekte müssen …

  • zwischen dem 12. Juni und dem 16. Juli 2023 stattfinden.
  • mindestens 30 Punkte in der Bewertung erreichen: Insgesamt gibt es 11 Förderkriterien, für die jeweils bis zu 10 Punkte erreicht werden können. (Hier erfahren Sie mehr über die Förder-Richtlinien des Bürgerfonds.)
  • möglichst öffentlichkeitswirksam sein, um besonders viele Menschen für die Begegnung mit dem Nachbarland und das Thema „Geschichte und Erinnerungsarbeit“ zu sensibilisieren. Hilfreiche Tipps und Materialien für die Kommunikation finden Sie in unserem Kommunikationskit.


Nicht gefördert werden können Projekte,

  • die die Mindestpunktzahl in der Bewertung nicht erreichen,
  • die bereits begonnen haben
  • oder die sich mehrheitlich an Kinder und Jugendliche richten (z. B. Schulprojekte).

(Mehr Informationen über nicht förderfähige Projekte finden Sie in den Richtlinien, Anlage 1.)

 

Was wird gefördert?

Projekte im Rahmen der Ausschreibung unterstützt der Bürgerfonds in der Förderkategorie 1 mit bis zu 5.000 €.

Bis zu 80 % der förderfähigen Projektkosten können bezuschusst werden:

  • An- und Abreise, z. B. Fahrkarten für Bus, Bahn, Flugzeug; bei Autofahrten: 24 ct. pro Kilometer + 2 ct. pro Kilometer pro Mitfahrer*in, die*der ebenfalls am Projekt teilnimmt. z. B. Sie reisen zu zweit und fahren 100 km. (100 x 0,24 €) + (100 x 0,02 €) = 26 €. Der Bürgerfonds erstattet Ihnen 26 €.
  • Aufenthalt, z. B. Kosten für Übernachtung und Verpflegung/Catering, Öffentlicher Personennahverkehr
  • Organisation, z. B. Raummiete
  • Material, z. B. Werbeplakat, Flyer, Programm Bei Online-Formaten können ebenfalls projektbezogene Materialkosten gefördert werden, z. B. Ein-Monats-Abonnement für Videokonferenzdienstleister, Leihkosten für Videokonferenztechnik, im Projekt erstellte Dokumentationen (z. B. Vortragsband nach einer Onlinekonferenz, Video mit Interviews der Projektteilnehmenden)
  • Fortbildungen, z. B. Sprachkurse im Rahmen der Projektvorbereitung, Fortbildungen zu Online-Webinaren
  • Honorare, z. B. für Dolmetscher*innen, Übersetzer*innen, Fotograf*innen, Moderator*innen, Grafiker*innen, Referent*innen

Wie kann man bei der Ausschreibung mitmachen?

Bis spätestens 30. April 2023 können Sie auf unserer Online-Plattform einen Förderantrag stellen.*

Alle weiteren Informationen finden Sie in der Rubrik „Mitmachen“.

* Projekte, die nicht im Rahmen der Ausschreibung stattfinden sollen, sind von dieser Frist nicht betroffen.